Bitte lassen Sie sich Beraten bevor Sie Aufträge auslösen. Dies ist im Rahmen des BEG immer förderschädlich.
Das Effizienzhausprogramm der Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ umfasst Förderungen für einen Neubau bzw. eine vollumfassende Sanierung eines Bestandsgebäudes, wenn diese bestimmte Anforderungen an die Energieffizienz erfüllen. Eine fachgerechte Planung, Baubegleitung und Dokumentation solcher Maßnahmen sind meine Kernleistungen. Das beginnt mit einer Bestandsaufnahme des vorhandenen Gebäudes/der Baupläne unter energetischen Aspekten, gefolgt von Vorschlägen zur Verbesserung der energetischen Bilanz des Gebäudes zur Erreichung von Effizienzhausstufen und der Baubegleitung und Dokumentation. Wichtige Leistungen im Prozess sind nachfolgend dargestellt. Sämtliche Leistungen in diesem Prozess sind zu 50 % förderfähig. Kontaktieren Sie mich für ein persönliches Angebot.
- Energetische Bestandsaufnahme Gebäude/Entwurf
- Vorschläge von Maßnahmen zur energetischen Verbesserung
- Fördermittelberatung und Beantragung (KfW)
- Energetische Baubegleitung
- Nachweis der Effizienhausstufe
Nachfolgend sind die Fördersätze für das Effizienzhausprogramm im Bestand aufgelistet. Bezüglich Förderquoten im Neubau bleibt die Neuauflage des Programms abzuwarten.
Effizienhausstufe
100
85
70
55
44
Fördersatz / %
27,5
30
35
40
45
Diese Förderquoten sind kombinierbar mit Boni. Wurde die Erreichung einer Effizienzhausstufe im Rahmen einer Beratung in einem individuellen Sanierungsfahrplan festgelegt werden 5 % Bonus gewährt. Außerdem gibt es einen Erneuerbare Energien Bonus, welcher bei Deckung des Wärme- und Kältebedarf eines Gebäudes zu mindestens 50% durch regenerative Energien gewährt wird.
Die maximal anrechenbaren Kosten bei einem Effizienzhaus liegen bei 120.000 € bzw. 150.000 € bei Erreichen einer EE-Klasse. Das bedeutet es können 120.000 € der Aufwendungen für eine energetische Sanierung geltend gemacht werden.
Als Beispiel können bei Erreichen der Effizienzhausstufe 85 mit einem EE-Bonus bis zu 150.000 € angerechnet werden und dann maximal 52.500 € als Zuschuss oder Tilgungszuschuss gefördert werden.